- Als Selbstzahler bist du in der Wahl der Methode (des Therapieverfahrens) frei. Für deine psychotherapeutische Behandlung stehen dir bei Selbstzahlung mehr (und ganzheitlichere) Methoden zur Auswahl, als die drei sogenannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie = VT; psychoanalytische Psychotherapie = PA; Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie = TP), welche von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
So können wir im Rahmen deiner Therapie frei und individuell auf deine persönlichen Bedürfnisse eingehen und den für dich passenden ganzheitlichen Therapieplan zusammenstellen. Zum Beispiel können wir Methoden aus der personenzentrierten Gesprächstherapie, der ganzheitlichen Traumatherapie, der ressourcenorientierten Verfahren und der Hypnose anwenden und kombinieren.
- Selbst- und Mitbestimmung. Deine eigene selbstverantwortliche Entscheidung für eine Therapieform deiner Wahl und die aktive Investition in deine Gesundheit kann dir zusätzlich ein Gefühl der Selbstbestimmung geben. Dir dabei helfen, dich anzunehmen und nicht als „kranker“ Mensch mit einer diagnostizierten psychischen (unsichtbaren) „Krankheit“ zu empfinden.
- Kurzfristige Therapieplatz- und Terminvergabe ohne lange Wartezeit. In der Regel erhälst du als Selbstzahler kurzfristig einen Therapieplatz. Gerade als Hilfesuchender ist es äußerst zermürbend, wenn endlich die hohe „Hürde“ der Kontaktaufnahme zu einem Therapeuten genommen wurde und der Ersttermin Wochen oder gar Monate entfernt liegt. Bspw.: da Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen benötigt werden.
- Einfacher Beginn deiner Therapie ohne zusätzliche Belastung. Ohne bürokratische Anträge für eine Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung kann deine Therapie schnell & unkompliziert starten.
- Volle 60 Minunten für dich! Als Selbstzahler sind deine Sitzungen nicht an die von den gesetzlichen Krankenversicherungen vorgegebenen 50 Minuten pro Termin begrenzt. Bei unseren Treffen wirst du ganze 60 Minuten für dich bekommen. Bei Bedarf können wir auch längere Sitzungen wählen. Ebenso bist du komplett frei in der Belegung der Häufigkeit und Anzahl deiner Sitzungen – und nicht an die Vorgabe und Maximalanzahl der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.
- Steuerlich absetzbar. Das geleistete Honorar für deine Therapiesitzungen kannst du in deiner Einkommenssteuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ angeben.
- Kein Diagnoseaustausch. Keine Diagnosehinterlegung bei deiner Krankenkasse. Durch die Selbstzahlung deiner Therapie gibt es keine Mitteilung an die Krankenversicherung und keine Diagnosehinterlegung. Keine Eintragungen kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.