Kann ich Heilpraktikerleistungen Psychotherapie von der Steuer absetzen?
Ja, Aufwendungen für Heilpraktiker gehören zu den „Arztkosten“ (wie auch z.B. Aufwendungen für: Logopäden, Psycho- oder Physiotherapeuten). Das entrichtete Honorar für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen kann in der Steuererklärung als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist die individuelle Belastungsgrenze (zumutbare Belastung). Diese hängt von der Höhe deiner Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl der eigenen Kinder ab.