Fragen & Antworten – Selbstzahler

Fragen & Antworten – Selbstzahler

Hier habe ich dir die häufigsten Fragen zum Thema „Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen“, die Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherungen für die Psychotherapie durch Heilpraktikerleistungen und Vorteile „Selbstzahler und Selbstszahlerleistungen“ aufgeführt.

Überblick: Selbstzahler • Zusatzversicherung • gesetzliche Krankenkassen

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen (wie z.B. AOK, DAK, Techniker Krankenkasse) ist bei meinen Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie nicht möglich. Mein Honorar rechne ich mit dir direkt ab.

Über eine Krankenzusatzversicherung mit Leistung „Heilpraktiker“ (bzw. „Heilpraktikerleistungen) besteht die Möglichkeit, dass gesetzliche Krankenkassen den Regelsatz für die Psychotherapie gemäß Gebührenverordnung für Heilpraktiker (Ziffer 19 ff.) erstatten. Eine Bewilligung und den evtl. Anteil der Kostenübernahme kannst du direkt bei deinem Zusatzversicherer bzw. deiner Krankenkasse erfragen.

Bietet mir die Selbstzahlung einer Psychotherapie Vorteile?

  • Als Selbstzahler bist du in der Wahl der Methode (des Therapieverfahrens) frei. Für deine psychotherapeutische Behandlung stehen dir bei Selbstzahlung mehr (und ganzheitlichere) Methoden zur Auswahl, als die drei sogenannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie = VT; psychoanalytische Psychotherapie = PA; Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie = TP), welche von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

    So können wir im Rahmen deiner Therapie frei und individuell auf deine persönlichen Bedürfnisse eingehen und den für dich passenden ganzheitlichen Therapieplan zusammenstellen. Zum Beispiel können wir Methoden aus der personenzentrierten Gesprächstherapie, der ganzheitlichen Traumatherapie, der ressourcenorientierten Verfahren und der Hypnose anwenden und kombinieren.
  • Selbst- und Mitbestimmung. Deine eigene selbstverantwortliche Entscheidung für eine Therapieform deiner Wahl und die aktive Investition in deine Gesundheit kann dir zusätzlich ein Gefühl der Selbstbestimmung geben. Dir dabei helfen, dich anzunehmen und nicht als „kranker“ Mensch mit einer diagnostizierten psychischen (unsichtbaren) „Krankheit“ zu empfinden.
  • Kurzfristige Therapieplatz- und Terminvergabe ohne lange Wartezeit. In der Regel erhälst du als Selbstzahler kurzfristig einen Therapieplatz. Gerade als Hilfesuchender ist es äußerst zermürbend, wenn endlich die hohe „Hürde“ der Kontaktaufnahme zu einem Therapeuten genommen wurde und der Ersttermin Wochen oder gar Monate entfernt liegt. Bspw.: da Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen benötigt werden.
  • Einfacher Beginn deiner Therapie ohne zusätzliche Belastung. Ohne bürokratische Anträge für eine Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung kann deine Therapie schnell & unkompliziert starten.
  • Volle 60 Minunten für dich! Als Selbstzahler sind deine Sitzungen nicht an die von den gesetzlichen Krankenversicherungen vorgegebenen 50 Minuten pro Termin begrenzt. Bei unseren Treffen wirst du ganze 60 Minuten für dich bekommen. Bei Bedarf können wir auch längere Sitzungen wählen. Ebenso bist du komplett frei in der Belegung der Häufigkeit und Anzahl deiner Sitzungen – und nicht an die Vorgabe und Maximalanzahl der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.
  • Steuerlich absetzbar. Das geleistete Honorar für deine Therapiesitzungen kannst du in deiner Einkommenssteuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ angeben.
  • Kein Diagnoseaustausch. Keine Diagnosehinterlegung bei deiner Krankenkasse. Durch die Selbstzahlung deiner Therapie gibt es keine Mitteilung an die Krankenversicherung und keine Diagnosehinterlegung. Keine Eintragungen kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.

Bin ich als Selbstzahler frei in meiner Therapeuten- und Methodenwahl?

Ja, als Selbstzahler bist du in der Wahl des Psychotherapeuten und der Methode/des Therapieverfahrens frei. Du bist nicht an eines der drei sogenannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, kurz VT; psychoanalytische Psychotherapie, kurz PA; Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, kurz TP) gebunden.

    Freie Wahl der Therapiemethoden
    u.a.:

  • personenzentrierte Gesprächstherapie,
  • ganzheitliche Traumatherapie,
  • ressourcenorientierte Verfahren
  • Hypnose

Zusätzlich kann dir deine eigene selbstverantwortliche Entscheidung für eine Therapieform deiner Wahl ein Gefühl der Selbstbestimmung geben. Die Mitbestimmung in die aktive Investition in deine Gesundheit kann dir dabei weiter helfen, dich anzunehmen und nicht als „kranker“ Mensch mit einer diagnostizierten psychischen (unsichtbaren) „Krankheit“ zu fühlen.

Kann ich mir eine Therapie oder ein Coaching bei dir leisten?

Ob du dir eine Sitzung bei mir leisten kannst, kann ich dir pauschal nicht beantworten. Um jedoch den Zugang zu meinem Therapieangebot, Hypnose und Coaching so groß wie möglich zu halten, habe ich mich für ein flexibles Honorar entschieden. Personengruppen mit geringem Einkommen wie z.B: Schüler_Innen, Studenten_Innen, ALG-2 Empfänger_Innen und Schwangere ohne festes Einkommen möchte ich mit geringeren Kosten ebenfalls zur Seite stehen.

Eine Kostenübersicht meines Honorares (inkl. soziales Honorar) habe ich dir auf der Seite „Kosten & Sitzung“ zusammengestellt.

Kann ich Heilpraktikerleistungen Psychotherapie von der Steuer absetzen?

Ja, Aufwendungen für Heilpraktiker gehören zu den „Arztkosten“ (wie auch z.B. Aufwendungen für: Logopäden, Psycho- oder Physiotherapeuten). Das entrichtete Honorar für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen kann in der Steuererklärung als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist die individuelle Belastungsgrenze (zumutbare Belastung). Diese hängt von der Höhe deiner Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl der eigenen Kinder ab.

Benötige ich ein Attest oder Überweisung von einem Arzt?

Nein, wenn du deine Therapie selbst bezahlst, benötigst du dafür kein Attest oder Überweisung von einem Arzt. Ebenso benötigst du kein Gutachten für die Ermittlung eines „Krankheitswertes“ als Voraussetzung für eine Psychotherapie als Selbstzahler.

Deine eigene selbstverantwortliche Entscheidung für eine Therapieform deiner Wahl kann dir zusätzlich ein Gefühl der Selbstbestimmung geben und dir dabei helfen, dich anzunehmen und nicht als „kranker“ Mensch mit einer diagnostizierten psychischen (unsichtbaren) „Krankheit“ zu empfinden.

Keine Diagnosehinterlegung bei deiner Krankenkasse.
Durch die Selbstzahlung deiner Therapie gibt es keine Mitteilung an die Krankenversicherung und keine Diagnosehinterlegung. Keine Eintragungen kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.